MODUL 3b

5. Rechtlicher Rahmen

Jede unternehmerische Entscheidung für oder gegen eine Zusammenarbeit muss auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Jeder Unternehmer hat das Bedürfnis nach Sicherheit, insbesondere nach Rechtssicherheit, wenn er an eine Unternehmenskooperation denkt.
Sie möchten vor allem die folgenden Fragen geklärt haben:

  • Welche Rechte ergeben sich für mich aus der Zusammenarbeit?
  • Welche Verpflichtungen habe ich aufgrund der Zusammenarbeit?
  • Welche Risiken gehe ich als Unternehmer durch die Zusammenarbeit ein?

Wir empfehlen Ihnen von Anfang an:

  • Dokumentieren mündliche Diskussionen zwischen potenziellen Kooperationspartnern. Ja, das erfordert ein wenig Aufwand, aber es erleichtert die Aufklärung in einem späteren Streitfall.
  • Protokolle über ein wichtiges persönliches oder telefonisches Gespräch aufschreiben und allen Partnern zeigen.
  • Einen Experten (Anwalt, Wirtschaftsberater) bereits in die Vorgespräche einbeziehen.

Jede Kooperationsvereinbarung sollte schriftlich abgeschlossen werden, da mündliche Kooperationsvereinbarungen keine Rechtssicherheit bieten. Natürlich gibt es in der Praxis gute und schlechte Erfahrungen mit schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen.

  • Die Anforderungen an die "Kooperationsfähigkeit" der Partner (Know-how, Infrastrukturen usw.) werden durch die Art der Zusammenarbeit und ihre Ziele bestimmt.
  • Eine genaue Festlegung der für die Gründung und Leitung der Zusammenarbeit erforderlichen Mittel (Fonds, Büros, Know-how usw.) kann erforderlich sein, sobald Sie sich für eine der verfügbaren Rechtsformen zur Zusammenarbeit entscheiden.

Diese entscheidende Frage sollte vor Beginn der Kooperation geklärt und vereinbart werden. Wenn es keine vertragliche Vereinbarung zwischen den Partnern gibt, ist der spätere Streit oft "vorprogrammiert". Die Rechtsordnungen lassen den Partnern viel Spielraum für die vertragliche Gestaltung der Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen einer Kooperation.
Es sollte vor allem geregelt werden:

  • Welche Rechte am geistigen Eigentum haben Partner, wenn die Zusammenarbeit endet oder einer der Partner die Zusammenarbeit verlässt oder ein neuer Partner eintritt?
    Gibt es z.B. eine finanzielle Entschädigung unter den Partnern im Falle eines Ausstiegs oder eines Eintritts?
  • Kooperationsvereinbarung für temporäre Projektzusammenarbeit
  • Wahl der Rechtsform für die Unternehmenszusammenarbeit
  • Gründung eines neuen Unternehmens durch die Kooperationspartner.

Bitte überprüfen Sie Ihre Informationen über:

  • Nationale grundlegende rechtliche Erwägungen in Kooperationen
  • Die möglichen nationalen Rechtsformen der Zusammenarbeit und ihre Merkmale, Vor- und Nachteile.
  • Außenvertretung und interne Führung
  • notwendige Mittel zur Gründung: finanzielle Notwendigkeiten, Know-how, etc.
  • Wird es ein gemeinsames Kapital geben?
  • was passiert bei einer Kündigung mit dem Kapital und dem geistigen Eigentum?

In jedem Fall ist es ratsam, in diesen sehr individuellen Belangen eine angemessene technische Unterstützung zu suchen!

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BEWERTUNG

Dieser Fragebogen ermöglicht es Ihnen, die durch das Studium des Moduls erworbenen Kompetenzen zu bewerten.

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